Werte Damen und Herren,

ein WECKRUF!

 

Nun ist das versprochene Geschenkspackerl zum Betrachten ausgeschickt. Wie zu befürchten war, verbessert sich die schlechte Rechtslage für Menschen ohne bezahlte Arbeit nicht, sondern: Sofortiger erhöhter Druck auf Erwerbsarbeitslose als Gegenleistung für die künftige, und ihrerseits vollkommen ungenügende, „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“!

 

Wir Erwerbsarbeitslosen lehnen den gegenwärtig in Begutachtung befindlichen AlVG-Gesetzesentwurf rundweg ab. Er berücksichtigt nach wie vor nicht geltende menschenrechtliche Standards, allen voran jene auf Existenzsicherung und befriedigende Arbeitsbedingungen und –entlohnung ohne Zwang. Die jetzt geplante Verschlechterung der Zugangs- und Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen, sowie Erweiterung der Sanktionsmöglichkeiten – das ist das menschenverachtende Gegenteil davon. Fortgesetzte und verschlimmerte Entwürdigung der einzelnen Betroffenen in unserem schönen, demokratischen Öster(sehr)reich!

 

Zum wiederholten Male wird auch nicht die rechtswidrige Praxis beim AMS an die Judikatur des VwGH angepasst, sondern im Gegenteil, gesetzlich zukünftig ausdrücklich legitimiert. Und schließlich: Die geplante Arbeitslosenversicherung für Selbständige mit Mindestbeiträgen errichtet die nächste Armutsfalle für NiedrigverdienerInnen – welche dann wieder einmal die freie Wahl haben zwischen einer nicht leistbaren oder gar keiner Arbeitslosenversicherung. Aber wieso soll der Staat Österreich auch ausgerechnet die Ärmsten schützen?

 

Für eine ersatzlose Streichung der Sanktionen bei AMS-Arbeits- und Maßnahmenangeboten. Für die deutliche Erhöhung der – auch im EU-Vergleich sehr niedrigen - Nettoersatzrate und die Valorisierung von Notstandshilfebezügen samt Mindestbeträgen jenseits der Armutsgefährdung für jede und jeden Einzelnen!

 

 

Wolfgang Schmidt (Kindermanng. 24, 8020 Graz, Tel. priv.: 0699 / 81 787 308)

Grazer Stammtisch für (Erwerbs)Arbeitslose - Verein fetzen [www.fetzen.net]

Vorstand AMSEL - Arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen [www.amsel-org.info]

Vorstand ArbeitslosensprecherIn - Österreichweites Netzwerk [www.arbeitslosensprecherin.at]

Mitglied der AUGE - Alternative und Gruene GewerkschafterInnen

 

 

MEHR u.a. AUF SONED + arbeitslosensprecherIn!

Für mehr -hässliche- Details darf ich vollinhaltlich auf den folgenden Email-Text von Martin Mair, „AlVG-Novelle 2007: Massive Verschlechterungen für Arbeitslose“ verweisen.

 

Betreff: Initiativen/Arbeitslose/Kommentar: Novelle 2007 bringt Massive Verschlechterungen (Termin 12.10.)

AlVG-Novelle 2007: Massive Verschlechterungen fuer Arbeitslose
Martin Mair


De facto droht Zwangsarbeit
Der Entwurf der AlVG-Novelle ist nun in Begutachtung. Die Frist fuer
Stellungnahmen endet bereits am 19.10.2007, also in nicht einmal 2 Wochen,
nicht viel Zeit zum Handeln! Die grosse Koalition will offenbar die massiven
Verschlechterungen fuer Arbeitslose mit aller Gewalt durchdruecken. Rascher,
entschlossener Widerstand um die Begutachtungsfrist zu verlaengern und die
Verschlechterungen fuer Arbeitslose zu kippen, ist dringend notwendig.

Kurz das Wichtigste:

Die "Beschaeftigungsverhaeltnisse" in "sozialoekonomischen Betrieben" werden
nun mit Sperre bedrohbar. Auf schwer menschenrechtswidrige Zwangsmassnahmen
(die zuletzt dank VwGH-Urteile und Widerstand der Arbeitslosen de jure nur
auf freiwilliger Basis angeboten werden durften): itworks, trendwerk
("gemeinnuetzige Personalueberlasser"), phoenix ("aufsuchende Begleitung")
und Co. gemuenzt duerfte folgender Passus sein: "Eine Massnahme zur
Wiedereingliederung kann auch auf die persoenliche Unterstuetzung bei der
Arbeitssuche abzielen" (§ 10 (8))

Zwar soll nun die Begruendungspflicht auch im AlVG festgeschrieben werden,
allerdings mit der Ausnahme "soweit diese nicht auf Grund der vorliegenden
Umstaende wie besondere einer laengeren Arbeitslosigkeit in Verbindung mit
bestimmten Problemlagen, die einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme entgegen
stehen, als bekannt angenommen werden koennen." Langzeitsarbeitslose sollen
zum Freiwild fuer Zwangsmassnahmen durchfuehrende Unternehmen werden. Ziel
dieser Massnahmen ist es, arbeitslose Frauen und Maenner so unter Druck zu
setzen, dass sie jeden, auch den schlechtest bezahlten Job unter
schlechtesten Arbeitsbedingungen annehmen und aus der Arbeitslosenstatistik
verschwinden.

Arbeitswilligkeit
Weiters sollen nun nach § 9 ("Arbeitswilligkeit") jene gesperrt werden
koennen, die sich weigern, durch "einen vom Arbeitsmarktservice beauftragen,
die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 des
Arbeitsmarktfoerderungsgesetzes (AMFG), BGBl. Nr. 31/1969, durchfuehrenden
Dienstleister vermittelte zumutbare Beschaeftigung anzunehmen". Also durch
PRIVATE Personalvermittler direkt angebotene Stellen sollen bedrohbar
werden, ohne dass vorher die "Zumutbarkeit" der Stelle geprueft werden muss.

Die Forcierung der Personalvermittler und Personalueberlasser durch das AMS
dient dazu, regulaere Arbeitsverhaeltnisse zu unterminieren und unter Druck
zu setzen. Die von Minister Bartenstein forcierten/bevorzugten Leiharbeiter
erhalten oft weniger Lohn als die direkt im Betrieb angestellte Belegschaft,
keine freiwilligen Sozialleistungen des Betriebs und koennen jederzeit vom
Betrieb wieder abgezogen werden -- auch deswegen, weil sie oft keine
Vertretung durch den Betriebsrat haben. Sie werden zu Menschen zweiter
Klasse degradiert.

"Zufaelligerweise" ist der ehemalige AMS-Vorstand Herbert Boehm beim
groessten Personalvermittler und -ueberlasser Trenkwalder gelandet. Frueher
war es dem AMS verboten, Arbeitslose unter Sperrdrohung an
Personalueberlasser zu vermitteln, weil eben die Arbeitsbedingungen
schlechter waren, jetzt ist es erklaertes Ziel unter Minister Bartenstein, diesen Sektor zu forcieren.

Wegzeiten
Verschaerft wird die Zumutbarkeit auch in Bezug auf Wegzeiten: Sollten diese
"tunlich nicht mehr als ein Viertel der durchschnittlichen taeglichen
Normalarbeitszeit betragen" soll nun "jedenfalls zwei Stunden" als zumutbar
gelten, auch bei Teilzeitjobs, wenn in kuerzerer Entfernung kein geeigneter
Arbeitsplatz zur Verfuegung steht. De facto bedeutet das, dass es keine
festen Grenzen mehr fuer zumutbare Wegzeiten geben und auch Wegzeiten, die
laenger als die Arbeitszeit sind, den Menschen zugemutet werden sollen.

Junge Arbeitslose
Die Erleichterte Anwartschaft auf das Arbeitslosengeld (ein halbes Jahr
Sozialversicherungszeiten statt einem Jahr) fuer Jugendliche wird
eingeschraenkt: Die Altersgrenze soll von 25 auf 21 Jahre gesenkt werden!
Den Zugang zum Arbeitslosengeld zu erschweren ist auch eine Moeglichkeit die
Arbeitslosenstatistik weiter zu verfaelschen.

Die fuer Selbststaendige mit opt-out -Moeglichkeit angebotene
Arbeitslosenversicherung duerfte eher eine Geldbeschaffungsaktion sein, denn
es steht fuer die Beitragshoehe die Wahlmoeglichkeit von 75% oder 50% der
Hoechstbemessungsgrundlage zur Vefuegung, auch wenn mensch deutlich weniger
verdient (was bei vielen Selbstaendigen der Fall ist).

 

Martin Mair

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