Sehr geehrter Herr,

ich darf ihnen antworten und hoffe, nicht zu verwirren.

ich bin wolfgang schmidt, mache bei der amsel die rechtsberatung;

 

ihre frage:

> hallo hätte eine frage kann das arbeitsamt arbeitssuchende zu einer

> leihfirma schicken trenkwalder vor jahren weiss ich war das freiwillig

 

antwort:

nach meiner rechtsauffasung (und auch der des ak-beraters horst barwinek

tel.: 05 7799 2542; mail:  horst.barwinek@akstmk.at) ist eine anstellung ueber eine bzw. bei einer leihfirma ebenso verpflichtend wie alle anderen arbeitsstellen. (dass das vor jahren freiwillig war, ist mir zugegebener maszen auch unbekannt;) bei einem einspruch wuerde mich das ergebnis interessieren - aber zur stellen-ablehnung kann ich raten kann ich nicht dazu.

 

bei GEMEINNUETZIGEN leihfirmen/"Beschaeftigungsfirmen" bin ich sehrwohl der ansicht, dass die arbeitsannahme dort freiwillig waere.

vor allem, je weiter das verhaeltnis von einem ueblichen dienstvertrag abweicht, je naeher es bei einer beschaeftigungsMASZNAHME ist.

 

wolfgang schmidt gruesst im namen der amsel Verein Amsel - Arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen www.amsel-org.info